Unsere Philosophie

Die Rechte der Reitzeit Pferde

 

§1: Recht auf Bewegung

Die Pferde können sich in unserem großen Offenstall frei bewegen.

Sie kommen auch im Winter regelmäßig auf die Koppel und können sich dort austoben.

 

§2: Recht auf Freundschaft

Pferde können untereinander sehr enge emotionale Bindungen eingehen.

In unserer großen Herde kann sich jedes einzelne Pferd aussuchen, mit wem es zusammen sein möchte.

Die Sozialstruktur in der Herde ist außerordentlich vielfältig,

dazu gehören natürlich auch Konflikte und Konfliktlösungen.

 

§3: Recht auf anständige Behandlung

In unserem Reitschulbetrieb müssen die Pferde nicht mehrere Stunden pro Tag unter wechselnden Reitschülern laufen.

Jeder Reitschüler putzt, sattelt, reitet und versorgt sein Pferd nach der Reitstunde selber.

Bei uns gibt es werder Schlaufzügel noch Ausbinder! Kein Pferd wird grob behandelt.

Trotzdem ist die Erziehung ein wichtiger Bestandteil beim Umgang mit unseren Pferden.

 

§4: Recht auf Gesundheit

Unsere Pferde werden medizinisch bestens versorgt.

Wenn ein Pferd krank ist bekommt es genügend Zeit zur Geneseung,

bevor es wieder im Reitschulbetrieb eingesetzt wird.

 

§5: Recht auf Leben

Bei uns kommt kein Pferd zum Metzger oder wird eingeschläfert,

wenn es im Reitschulbetrieb nicht mehr einsetzbar oder einfach alt ist.

Jedes Pferd bleibt bis zu seinem natürlichen Lebensende in seiner vertrauten Herde.